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 TOYS - Das Fachmagazin für Classics, Games, Creatives
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Deutscher Verband der Spielwaren-Industrie e.V. (DVSI)
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Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG ) - Ausnahmen vom Anwendungsbereich für bestimmte Spielwaren ...

Das ElektroG dient der Umsetzung der beiden Richtlinien 2002/96/EG über Elektro-und Elektronikaltgeräte ( WEEE-Richtlinie ) und 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro-und Elektronikgeräten ( RoHS- Richtlinie )....

Spielzeug wird grundsätzlich und beispielhaft vom Anwendungsbereich des ElektroG gemäß § 2, Abschnitt 1 in Verbindung mit Kategorie 7 des Anhangs I des Gesetzes erfasst.

 

Diskussionen zur Beurteilung einer Zugehörigkeit zum Anwendungsbereich hatten auf europäischer Ebene und innerhalb der EU-Mitgliedstaaten zur Entwicklung von Leitlinien geführt mit dem Ziel einer inhaltlichen Abstimmung.

 

1.Leitlinien der Kommission

 

Die Europäische Kommission hatte ein technisches Adaptionskommitee gemäß § 14 WEEE- Richtlinie und §7 RoHS- Richtlinie (TAC) damit beauftragt, EU - Leitlinien zu erarbeiten. Das Ergebnis liegt als FAQ ( Frequently Asked Questions) von May 2005 vor. (http://ec.europa.eu/environment/waste/pdf/faq_weee.pdf).

 

Abgesehen von anderen Kriterien, die in den FAQ`s für Spielzeugausnahmen anwendbar sind,

ist der als Beispiel für eine Ausnahme von den beiden Richtlinien genannte ? Teddy bear with battery? von grundsätzlicher Bedeutung.

Das TAC der Kommission folgte damit den Bedenken, die unter anderen von der deutschen Spielwarenindustrie vorgetragen wurden und die insbesondere durch den europäischen Dachverband der Spielwarenindustrien an den TAC und die Kommission sowie an Europaabgeordnete gerichtet wurden.

Bei der Frage der Abhängigkeit von elektrischer Energie waren der TAC und letztlich die Kommission beim Beispiel Teddybär zu dem Ergebnis gekommen, dass die vorgesehene ordnungsgemäße Nutzung  unabhängig vom elektrischen Strom zu sehen ist.

Als Begründung werden die lediglich sekundären Funktionseigenschaften der elektrischen Komponenten bei Spielzeug mit Soundfunktion genannt im Gegensatz zur Verfügbarkeit von elektrischem Strom für die Gewährleistung der Primärfunktion eines Gerätes.

 

Auszug aus den Kriterien für die Beurteilung, ob ein Produkt unter die Richtlinien RoHS und WEEE  in 1.2 und 1.3, Scope der FAQ`s fällt:

 

If electrical energy is used only for support or control functions this type of equipment is not covered by Directive 2002/96/EC

Examples of products outside the scope of RoHS : Teddy bear with battery

Examples of products outside the scope of WEEE: Teddy bear with battery

 

 

2. Nationale Leitlinien

 

Im Zusammenhang mit dem ElektroG wurden vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die BMU-Hinweise zum Anwendungsbereich des

 

Gesetzes herausgegeben, die ebenfalls wie die FAQ`s der Kommission keinen rechtsbindenden Charakter haben (www.bmu.de).

In Österreich hat das zuständige Bundesministerium eine Pro- und Kontraliste für Spielzeug in einer Verordnung veröffentlicht, in der einzelne Spielzeuge und Zubehörteile namentlich genannt sind.

 

Wegen der Vielzahl und Verschiedenheit von Spielzeug und deren Eigenschaften erschien es zweckmäßiger, den Interpretationshilfen der BMU-Hinweise zu folgen und einer Einzelfallbewertung den Vorzug zu geben.

 

 

Beratungsdienst des DVSI

Fragen, Antworten und Anmerkungen zu der Beurteilung bestimmter Spielwaren auf der Grundlage der BMU-Hinweise, der Fragen und Antworten der Stiftung ? ear ( www.ear.de ) und der  Ausnahmen, die sich aus dem ElektroG selbst ergeben:

 

Ausnahmeregel nichtelektrische Primärfunktion

 

Prüfschritt 1 der BMU-Hinweise, Abschnitt 2.1.3 :

 

Spielzeug, das die Primärfunktion ?Spielen? behält, wenn es nichtelektrisch betrieben wird (Beispiel: brummender Teddybär), fällt nicht in den Anwendungsbereich.

 

    

 

Als erstes Beispiel hatte die Puppe dazu gedient, die Kommission und nationale Entscheidungsträger zu überzeugen, dass die Primärfunktion ?Spielen? als Begründung für den Ausschluss aus europäischen und nationalen Altgeräteentsorgungsvorschriften gerechtfertigt erscheint.

                         

Die häufigsten Fragen betrafen Spielwaren, die mit elektrischen Funktionen (Sound-, Move- und Lightmodule) ausgestattet sind, zum Beispiel Imitationsspielzeug (Werkzeuge, Küchengeräte), Schiebefahrzeuge, Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten). In den meisten Fällen hatten Überprüfungen ergeben, dass die Produkte nach Ausfall der elektrischen Funktionen weiterhin zum Spielen benutzt werden konnten.

 

Für diese Spielwaren gilt in der Regel auch die gleichzeitige Ausnahme von § 5 des ElektroG über Stoffverbote  ( siehe Ausnahme ?Teddy bear ? für WEEE und RoHS in den FAQ`s).

 

Für Batteriespielzeug  gelten Sondervorschriften ( § 2, letzter Satz,  ElektroG).

 

Besondere Beispiele für ?Spielen? als nichtelektrische Primärfunktion:

 

Spielzeugrasenmäher mit simuliertem Motorengeräusch,  die spielerische Kernhandlung ist die Bewegung des Mähers durch das Kind von Hand in Nachahmung des Rasenmähens.

 

Plüsch-Kleinkindspielzeug in ?Handyform? mit Licht- und Soundfunktion, der primäre Spielzweck besteht neben der Funktion als Greifspielzeug in der Nachahmung des Bedienens eines Klapphandys, beim Öffnen kann sich das Kind in einem Spiegel sehen, Licht- und Soundeffekte sind sekundär.

 

Baby-Töpfchen, das Kind soll ermutigt werden, sein ?Geschäft?selbst zu machen, der Ausfall des elektrischen Bauelements, welches Spülgeräusche simuliert, führt nicht zur Beeinträchtigung des Spielzwecks.

 

Holzeisenbahn mit elektrisch angetriebener  Lok, die Spielfunktion bleibt nach Ausfall des elektrischen Antriebs erhalten, weil die Räder von Lok und Wagen ungebremst von Hand geschoben werden können (typisches Schiebefahrzeug).

 

Schlüssel mit akustischer Funktion, das Spielzeug ist primär als Greifspielzeug einzustufen, akustische Zusatzfunktionen mindern bei Ausfall nicht den Spielwert.

 

Laternenstäbe sind sowohl Spielzeug als auch der Kategorie 5, Beleuchtungskörper des Anhangs I , ElektroG und hier  den Leuchten in Haushalten zuzuordnen. Laternenstäbe sind damit vom Anwendungsbereich nach Prüfschritt 2.4.1 der BMU ? Hinweise ausgenommen,

allerdings unterliegen sie den Stoffverboten in § 5 des Gesetzes gemäß § 2 ElektroG.

 

Beispiele für Nichtanwendung der Stoffverbote in § 5 ElektroG

 

Lampenmasten für Eisenbahnanlagen, soweit sie aus Messing hergestellt werden enthalten sie in der Regel Blei in der Kupferlegierung mit z.B. 60% Kupfer und 2,2 % Blei neben anderen Legierungsbestandteilen. In § 5 Absatz 1 ElektroG werden 0,1 % als Grenzwert für Blei und andere Stoffe angegeben, Absatz 2 hebt diese Forderung auf und zwar bezogen auf besondere Verwendungszwecke gemäß Anhang der RoHS ? Richtlinie.

Gemäß Abschnitt 6 des Anhangs der RoHS ? Richtlinie ist ein Bleianteil von maximal 4

Gewichtsprozent in Kupferlegierungen zulässig.

 

Bauteile für mechanische Zwecke, z.B. Zahnräder, soweit sie aus Automatenstahl hergestellt werden ist ebenfalls § 5 Absatz 2 ElektroG maßgebend. Automatenstahl hat in der Regel einen Legierungsanteil Blei von ca. 2%, gemäß Abschnitt 6 des Anhangs der RoHS ? Richtlinie sind bis zu 0,35 % zulässig.

 

 

Beispiel für Spielwaren, die Teil eines nicht dem Anwendungsbereich des ElektroG zuzuordnenden Produkts sind.

 

Soundlenkrad als Zubehör für ein Kinderfahrzeug, Ausnahme vom Anwendungsbereich gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 ElektroG:

 

Dieses Gesetz gilt für Elektro- und Elektronikgeräte, die unter die folgenden Kategorien fallen, sofern sie nicht Teil eines anderen Gerätes sind, das nicht in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fällt.

 

 

Dipl.-Ing. Rolf Fischer                                                                                      September 2006


06.10.2006




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