ÖKO TEST bezeichnet in seinem Puppentest Heft Nr. 12 / Dezember 2007, Seite 46 die Testergebnisse als Katastrophe.
Das trifft zu, denn die Tests von ÖKO TEST sind wirklich eine Katastrophe.
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Dabei geht es nicht etwa um einen Unglücksfall. Die Katastrophe bei den Öko Spielzeugsicherheitstests hat Methode.
Spielzeugsicherheit ist eine komplizierte Materie. Die Anforderungen an Spielzeugsicherheit kommen aus diversen Rechtsquellen. Allein die Spezialbestimmungen der harmonisierten EN-Normen der 71er Reihe umfassen 350 Seiten. Deswegen lässt die EU als notifizierte Stelle nur solche Prüfinstitute zu, die ihre Kompetenz bei der Prüfung von Spielzeugsicherheit nachgewiesen haben. Diese von der EU zugelassenen notifizierten Stellen sind im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft sowie in Deutschland als Anhang zur 2. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, zuletzt im Bundesgesetzblatt 2004 I Nr. 1 S.2 veröffentlicht.
ÖKO TEST verzichtet auf den anerkannten Sachverstand dieser Prüfinstitute und versteckt seine Inkompetenz in Sachen Spielzeugsicherheit dadurch, dass ÖKO TEST seine Helfer?s Helfer anonym lässt. Hinsichtlich der von ÖKO TEST eingesetzten ?Prüfinstitute? gibt es nur Vermutungen, z.B. dass diese aus Kostengründen nicht in der EU sind. Unbekannt ist auch, ob diese Prüfinstitute über eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 17025 verfügen.
Dem entsprechen die von ÖKO TEST angewendeten Kriterien. Es handelt sich hier um einen wilden Mix echter europäischer gesetzlicher Anforderungen, missverstandener Anforderungen, ?härterer ÖKO TEST Anforderungen? hinsichtlich zugelassener, aber in der wissenschaftlichen Diskussion befindlichen Stoffe, sowie Anforderungen, die nur aus der sektiererischen Weltanschauung von ÖKO TEST zu erklären sind.
Bei Substanzen kann sich ÖKO TEST einer sachorientierten Diskussion entziehen unter Hinweis auf Diskussionsbeiträge oder Untersuchungen, die einer Nachprüfung nicht Stand halten.
Diese Flucht wird schwieriger bei mechanischen Anforderungen. Ein exemplarisches Beispiel ist die Abwertung von ÖKO TEST um 5 Stufen, also von ?sehr gut? nach ?ungenügend?, wenn Puppenhaare bei dem Test für abreißbare Kleinteile bei Anlegung von einer Zugkraft von 90 Newton herausgerissen werden können. Dieser Test ist selbstverständlich nicht für Puppenhaare vorgesehen. Puppenhaare sind gemäß DIN EN 71 Teil 1 ausdrücklich und namentlich von den Anforderungen für lange Haare ausgenommen. Übrigens - auch kein menschliches Haar widersteht einer solchen Zugbelastung.
Wer ein Spielzeug mit dieser Begründung von ?sehr gut? nach ?ungenügend? befördert, muss konsequenterweise alle Kinder täglich zum Glatze schneiden schicken.
Spielzeugsicherheit ist für den Deutschen Verband der Spielwaren-Industrie e.V. ein Schlüsselthema. Die im Jahre 2007 beobachteten Rückrufe sowie beanstandeten Mängel zeigen, dass Verbesserungsbedarf besteht. Eine Verbesserung tritt aber nicht dadurch ein, dass selbsternannte Spielzeugsicherheitstester laufend absurdere Kriterien erfinden, sondern nur dadurch, dass die von Experten aus allen Lagern entwickelten zahlreichen EU-Sicherheitsbestimmungen in der Praxis auch eingehalten werden.
Hierfür hat der Deutsche Verband der Spielwaren-Industrie e.V. wirksame Instrumente geschaffen. Entsprechend engagiert er sich für europäische gesetzliche Regelungen, die eine möglichst lückenlose Einhaltung der europäischen Sicherheitsbestimmungen in der Praxis gewährleisten.