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Deutscher Verband der Spielwaren-Industrie e.V. (DVSI)
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SMDV SMDV
DVSI - Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Spielzeug
Verbraucherprodukte einschließlich Spielzeuge müssen gesetzliche Anforderungen zur Vermeidung einer gesundheitlichen Gefährdung einhalten. PAK sind Schadstoffe, die der Mensch über Haut- (in Verbindung mit Schweiß) oder Mundkontakt aufnehmen kann. Für den Gehalt an PAK in Spielzeug existieren in Deutschland und in der EU keine staatlichen verbindlichen Anforderungen....

PAK-Prüfungen
Allerdings hat der Ausschuss für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (AtAV) am 20.11.2007 die verbindliche Einbeziehung der Prüfung auf PAK in die GS-Zeichenvergabe auf der Grundlage des Dokuments ZEK 01-08 der Akkreditierungsstelle ZLS beschlossen.

Einzuhaltende PAK-Grenzwerte für die Erteilung des GS-Zeichens
Die Grenzwerte für Verbraucherprodukte (einschließlich Spielzeug) können nachfolgender Tabelle entnommen werden:

Parameter
Kategorie 1
Kategorie 2
Kategorie 3
  
Materialien im Kontakt mit Lebensmitteln oder Materialien, die dazu bestimmt sind, in den Mund genommen zu werden und Spielzeug für Kinder unter 36 Monate

Materialien mit vorhersehbarem Hautkontakt länger als 30 sek. (längerfristigem Hautkontakt) und Spielzeug, das nicht unter Kategorie 1 fällt

Materialien mit vorhersehbarem Hautkontakt bis zu 30 sek (kurzfristiger Hautkontakt) oder ohne Hautkontakt

Benzo[a]pyren
mg/kg
nicht nachweisbar
(unter 0,2)
1
20
Summe 16 PAK (EPA) mg/kg
Nicht nachweisbar
(unter 0,2)
10
200

Bei Überschreitung der Höchstwerte der Kategorie 1 unter Einhaltung der Höchstwerte der Kategorie 2 kann der Nachweis der Eignung für den Kontakt mit Lebensmitteln oder der Mundschleimhaut durch eine zusätzliche Migrationsprüfung der PAKs nachgewiesen werden, wobei dann die Ergebnisse nach lebensmittelrechtlichen Maßstäben zu bewerten sind.

GS Zeichen
Das GS-Zeichen wird in Deutschland von Überwachungsinstituten auf privater Basis verliehen und wird von einigen Herstellern verwendet – insbesondere bei konstruktiv sicherheitsrelevantem Spielzeugen wie Fahrräder, Schaukeln und ähnlichem.

Fazit
Der DVSI empfiehlt bei der Produktion von Spielzeugen und der Bewertung von PAKs die Orientierung an den für das GS-Zeichen einschlägigen Gehalten.

Diese Grenzwerte basieren auf dem Sachverstand des Ausschusses für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (AtAV) bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mit den dem Ausschuss angehörenden Personen

  • der zuständigen Behörden für Sicherheit und Gesundheit des Bundes und der Länder
  • der zugelassenen Stellen
  • der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
  • des Deutschen Instituts für Normung e.V.
  • der Kommission Arbeitsschutz und Normung
  • der Arbeitgebervereinigungen
  • der Gewerkschaften und der beteiligten Verbände
  • insbesondere der Hersteller und Verbraucher.

Nürnberg/Stuttgart, 1.Juli 2009

Dr. Volker Schmid
Geschäftsführung


 


06.07.2009




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