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Deutscher Verband der Spielwaren-Industrie e.V. (DVSI)
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DVSI - Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Spielzeug Aus aktuellem Anlass

Im Internet-Vorbericht zur ZDF-Sendung WISO, die am 27. Juli 2009 gesendet wird,  äußert sich der Moderator nicht zutreffend wie folgt:

„PAK so heißen die bösen Weichmacher ...“ -> PAK sind keine Weichmacher sondern neutrale, unpolare Feststoffe!

„PAK sind verboten ...“ -> Für den Gehalt an PAK in Spielzeug existieren in Deutschland und in der EU keine staatlichen verbindlichen Vorschriften!

Lesen Sie hierzu die DVSI-Stellungnahme....

Für den Gehalt an PAK in Spielzeug existieren in Deutschland und in der EU keine staatlichen verbindlichen Anforderungen.

PAK-Prüfungen

Allerdings hat der Ausschuss für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (AtAV) am 20.11.2007 die verbindliche Einbeziehung der Prüfung auf PAK in die GS-Zeichenvergabe auf der Grundlage des Dokuments ZEK 01-08 der Akkreditierungsstelle ZLS beschlossen.

Einzuhaltende PAK-Grenzwerte für die Erteilung des GS-Zeichens

Die Grenzwerte für Verbraucherprodukte (einschließlich Spielzeug) können nachfolgender Tabelle entnommen werden:

Parameter Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3
  Materialien im Kontakt mit Lebensmitteln oder Materialien, die dazu bestimmt sind, in den Mund genommen zu werden und Spielzeug für Kinder unter 36 Monate Materialien mit vorhersehbarem Hautkontakt länger als 30 sek. (längerfristigem Hautkontakt) und Spielzeug, das nicht unter Kategorie 1 fällt Materialien mit vorhersehbarem Hautkontakt bis zu 30 s (kurzfristiger Hautkontakt) oder ohne Hautkontakt
Benzo[a]pyren
mg/kg
nicht nachweisbar
(unter 0,2)
1 20
Summe 16 PAK (EPA)
mg/kg
Nicht nachweisbar
(unter 0,2)
10 200

Bei Überschreitung der Höchstwerte der Kategorie 1 unter Einhaltung der Höchstwerte der Kategorie 2 kann der Nachweis der Eignung für den Kontakt mit Lebensmitteln oder der Mundschleimhaut durch eine zusätzliche Migrationsprüfung der PAKs nachgewiesen werden, wobei dann die Ergebnisse nach lebensmittelrechtlichen Maßstäben zu bewerten sind.

GS Zeichen

Das GS-Zeichen wird in Deutschland von Überwachungsinstituten auf privater Basis verliehen und wird von einigen Herstellern verwendet – insbesondere bei konstruktiv sicherheitsrelevantem Spielzeugen wie Fahrräder, Schaukeln und ähnlichem.

Fazit

Der DVSI empfiehlt bei der Produktion von Spielzeugen und der Bewertung von PAKs die Orientierung an den für das GS-Zeichen einschlägigen Gehalten.

Diese Grenzwerte basieren auf dem Sachverstand des Ausschusses für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (AtAV) bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mit den dem Ausschuss angehörenden Personen

  • der zuständigen Behörden für Sicherheit und Gesundheit des Bundes und der Länder
  • der zugelassenen Stellen
  • der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
  • des Deutschen Instituts für Normung e.V.
  • der Kommission Arbeitsschutz und Normung
  • der Arbeitgebervereinigungen
  • der Gewerkschaften und der beteiligten Verbände
  • insbesondere der Hersteller und Verbraucher.

Nürnberg/Stuttgart, 1.Juli 2009

Dr. Volker Schmid
Geschäftsführer


22.12.2009




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