Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat die in der neuen EU-Spielzeugrichtlinie festgelegten Regelungen für chemische Stoffe in Spielzeug auf die PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) angewendet und hinsichtlich des Gesundheitsrisikos bewertet....

Welches Spielzeug ist betroffen ?
1. Teeröle mit PAKs als solche werden in Produkten aus Gummi oder Elastomeren eingesetzt – am häufigsten in schwarz eingefärbten, vor allem in Reifen von Fahrzeugen und Handgriffen. Hiervon sind weniger als 3% aller Spielzeuge betroffen.
2. Bei Spielzeug sind (niedrige) PAK-Gehalte bis jetzt nur in Form von Verunreinigungen in z.B. Lösungsmitteln und Farbstoffen bekanntgeworden. Das BfR hält 70% des Spielzeugs für nicht beanstandungswürdig, da gar keine PAK enthalten sind. Von der Kritik sind somit 0,9% aller Spielzeuge betroffen!
Wie bewertet der DVSI die Stellungnahme des BfR?
In der Beurteilung schließt sich der DVSI der Empfehlung des Ausschusses für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (AtAV) bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) für das GS-Zeichen an. Diese ist bis 100 mal niedriger als der Grenzwert der EU-Spielzeugrichtlinie. Wir verweisen hierzu auf die DVSI-Stellungnahme vom 1. Juli 2009 zur ZDF-Sendung WISO, die Sie auch hier auf toy.de finden.
Nürnberg/Stuttgart, 8. Dezember 2009
Dr. Volker Schmid
Geschäftsführer