PAK’s stehen derzeit sowohl bei Verbrauchern, Händlern sowie politischen und nicht politischen Organisationen im Focus.
Von den 16 heute bekannten PAK’s werden einzelne PAK’s (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe), insbesondere Benzo[a]pyren als CMR (cancerogen,mutagen,reprotoxisch)-Stoffe eingestuft....
Schädliche PAK’s können Krebs, Fruchtschädigungen oder Fortpflanzungsbeeinträchtigungen verursachen.
Folglich ist eine Differenzierung zwischen nachweislich schädlichen und unproblematischen PAK’s von Nöten. PAK‘s können insbesondere in schwarz eingefärbten sowie einigen gummihaltigen Produkten, wie Fahrradreifen, aber auch Handgriffen und Lenkern vorkommen. Ebenso können sich PAK‘s in schwarzen Kunststoffen befinden bzw. in sehr niederer Konzentration auch in schwarzen Farben.
Gegenwärtig gibt es keinerlei rechtsverbindliche Regelung in Deutschland, jedoch begrenzt die neue EU-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Sicherheit von Spielzeug, veröffentlicht am 30.06.2009, den maximalen Gesamtgehalt von einzelnen PAK’s. Die Begrenzung auf 1000 mg/kg, bei der Substanz Benzo[a]pyren auf 100 mg/kg, erfolgt aufgrund ihrer (pro-) mutagenen Wirkung als CMR gemäß der EG-Verordnung 1272/2008. Diese Einstufung erfolgt, weil bestimmte PAK im Körper zu erbgutverändernden Stoffen metabolisieren.
Die im ZEK (Zentraler Erfahrungsaustausch Kreis) zusammengeschlossenen Prüfstellen haben beschlossen, ausschließlich für die Vergabe des GS-Zeichens niedrigere Grenzwerte festzulegen. Es liegen jedoch keine gesicherten Erkenntnisse vor, welche diese Entscheidung begründen, insbesondere bezüglich
- der toxikologischen Einschätzung,
- des Migrationsverhaltens und Migrationswege,
- der Messmethoden, insbesondere der Abgrenzung sehr gefährlicher und weniger gefährlichen von ungefährlichen PAKs,
- der Reproduzierbarkeit von Messergebnissen.
Der DVSI und der Europäische Verband der Spielzeughersteller TIE (Toy Industries of Europe) werden deswegen ein umfassendes toxikologisches Gutachten in Auftrag geben mit dem Ziel, alle – auch nicht geregelten - Aspekte des vorbeugenden Gesundheitsschutzes hinsichtlich des Vorhandenseins von PAK’s in Spielzeug berücksichtigen zu können.
Voraussichtlich wird das Gutachten im Herbst 2010 vorliegen.
Dr. Volker Schmid
Geschäftsführer DVSI