Der Herbst leitet die Hauptspielsaison ein. Das Interesse an Spielzeug ist damit im besonderen Maß geweckt. Dieses gesteigerte Interesse wird selbstverständlich von Kritikern genutzt, die ein Mehr an Spielzeugsicherheit einfordern.
Spielzeugsicherheit ist eines der wichtigsten Anliegen des DVSI (www.toy-qs.de) und seiner Mitgliedern....
Spielzeugsicherheit ist eine Herkulesaufgabe, weil
- Spielzeugsicherheit durch über 400 Seiten EN-Normen geregelt ist,
- über 2000 chemische Stoffe auf der Verbotsliste geltend für Spielzeug stehen (im Vergleich dazu: Die Zahnbürste ist weder durch EN-Normen geregelt, noch gelten dafür spezielle chemische Verbote),
- die Vorlieferanten der ganzen Welt Schwierigkeiten haben Reinheitsanforderungen exklusiv einzuhalten für das kleine Nachfragepotential der Spielwarenindustrie,
- die Kosten für die Prüfung durch EU-notifizierte Stellen mittlerweile mehr als 5 % des Herstellerumsatzes ausmachen.
Der DVSI und seine Mitglieder sind deswegen stolz darauf, dass diese Herkulesaufgabe weitestgehend fehlerfrei bewältigt wird.
Die europäischen gesetzlichen Grenzwerte basieren auf Forschungsergebnissen der Europäischen Union nämlich der wissenschaftlichen Gremien, insbesondere des Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS), Scientific Committee on Health and Environmental Risks (SCHER) und Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks (SCENIHR).
Damit kann eine Gesundheitsgefährdung definitiv ausgeschlossen werden.
Ökokritische Medien legen hinsichtlich einzelner Stoffe strengere Maßstäbe an. Damit wird bei mehr als 2000 Stoffen, die potentiell die Gesundheit oder die Umwelt beeinträchtigen können, ein weites Feld eröffnet.
Es ist also denkbar, dass Medien trotz Erfüllung aller gesetzlichen Grenzwerte, die Produkte wegen bestimmter von ihnen gewählter Stoffe, als gesundheitsschädlich darstellen.
Für den DVSI ist im Vorhinein nicht absehbar, ob Medien trotz Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte gegebenenfalls wegen bestimmter Stoffe gesundheitliche Bedenken anmelden.
Der DVSI wird gegebenenfalls dazu an dieser Stelle, unter Nutzung toxikologischer Beratung, Stellung nehmen.